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Wie erhebe ich Einsprüche auf Youtilly?

Einsprüche ermöglichen es, die Abrechnung einer oder mehrere Auftragspositionen für einen bestimmten Zeitraum zu beanstanden. Ob sich diese Abrechnung auf eine konkrete Leistungen stützt oder auf eine Pauschale ist irrelevant.

In diesem Artikel wird erklärt an welchen Stellen auf der Plattform Einsprüche erhoben werden können, wie die Ticket-Oberfläche bei Einsprüchen aufgebaut ist und welche Auswirkungen Einsprüche haben.


Wichtige Informationen zu Einsprüchen

  • Einsprüche können vor und nach der Rechnungsstellung erhoben werden.

  • Einsprüche können maximal für einen Zeitraum von drei Monate eröffnet werden.

  • Es gibt keine Begrenzung in die Vergangenheit bei der Eröffnung eines Einspruches.

  • Offene Einsprüche dürfen sich nicht überschneiden.


Einsprüche erheben...

In diesem Abschnitt erfahren Sie, auf welchen Wegen Einsprüche auf Youtilly eingelegt werden können. Wie ein Einspruchs-Ticket aufgebaut ist und welche Angaben gemacht werden müssen, wird im Anschluss darauf erklärt.

...über den Youtilly-Assistenten

Wenn über den Youtilly-Assistenten ein schlechter Pflegezustand für einen Zeitraum protokolliert wird, ist die empfohlene Vorgehensweise die Eröffnung eines Einspruchs.

  • Nach der Angabe der Objekte, Leistungsarten und des Zeitraum im Youtilly-Assistenten kann über den Button "Einspruch erheben" ein Einspruchs-Ticket eröffnet werden.

  • Im Ticket wird auch der zuvor angegebene Zeitraum übernommen.

... über den Ticket-Öffnen-Dialog

Wenn für eine bestimmte Auftragsposition ein Ticket eröffnet wird, ist es innerhalb dieses Ticket mögliche die Kategorie Einspruch auszuwählen.

... innerhalb eines Auftrags

Unter Auftrag > Auftragspositionen können Sie zu einzelnen oder mehreren Auftragspositionen einen Einspruch eröffnen.

  • Dafür können über die drei Punkte bei einzelnen Leistungen und Einspruch erheben und ein Einspruchs-Ticket eröffnen.

  • Alternativ kann über Mehrfachauswahl und ebenfalls die drei Punkte Einspruch auf mehrere Auftragspositionen eingelegt werden.

... innerhalb der Objekt-Detailansicht

Über Objekte > Details > Auftragspositionen kann für einzelne Auftragspositionen dieser Objekte Einsprüche erhoben werden.

  • In der Übersicht der Auftragspositionen des betreffenden Objekts kann über die drei Punkte und "Einspruch erheben" ein Einspruch eröffnet werden.

.. im Datenbaukasten

Über den Datenbaukasten lassen sich auch für einzelne oder mehrere Auftragspositionen Einsprüche einlegen.

  • Per Klick auf den jeweiligen Balkenabschnitt öffnen sich die betreffenden Auftragspositionen.

  • Hier kann für eine oder mehrere Auftragspositionen gleichzeitig ein Einspruch erhoben werden. Vorgehensweise siehe Abschnitt: Einspruch erheben: innerhalb eines Auftrags.

.. von einer Auftragspositions-Detailseite

Über Aufträge > Auftragspositionen > Details können zu bestimmten Auftragspositionen Einsprüche eröffnet werden

  • Auf der Detailseite kann über die Sidebar zu dieser Auftragsposition ein Einspruchs-Ticket eröffnet werden.

... aus dem Logbuch

Einsprüche können auch direkt über das Logbuch eröffnet werden.

  • Dafür können über die drei Punkte bei einzelnen Leistungen und Einspruch erheben und ein Einspruchs-Ticket eröffnen.

  • Hier kann für eine oder mehrere Auftragspositionen gleichzeitig ein Einspruch erhoben werden. Vorgehensweise siehe Abschnitt: Einspruch erheben: innerhalb eines Auftrags.


Ticket-Oberfläche bei Einsprüchen

Wenn Sie einen Einspruch erheben, erfolgt dies über ein spezielles Einspruchs-Ticket. In diesem Ticket werden alle zuvor ausgewählten Auftragspositionen aufgeführt.

Es ist möglich einen eigenen Text zur Begründung des Einspruches zu formulieren oder einen vorliegenden Textvorschlag anzupassen.

Einspruchszeitraum

Jedes Ticket enthält einen systemseitig vorgeschlagenen Einspruchszeitraum.

  • Der Einspruchszeitraum kann mit einem Klick auf den Stift bei "Einspruchszeitraum" angepasst werden.

  • Wählen Sie anschließend den gewünschten Zeitraum, für den ein Einspruch erhoben werden, soll aus.

Vollständige und teilweise Einsprüche

  • Standardmäßig können Einsprüche nur vollständig beansprucht werden.

  • Soll es möglich sein, Leistungsarten auch nur teilweise zu beanspruchen, muss die entsprechende Option im Leistungsverzeichnis gesetzt werden.

  • Für Leistungsarten, bei denen ein teilweiser Einspruch möglich ist, kann in der Ticket-Oberfläche ein individueller Minderungsbetrag angegeben werden.

  • Zur Anpassung klicken Sie auf das Stift-Symbol im Feld Minderungsbetrag und tragen anschließend den gewünschten Prozentwert ein.

Option für Teil-Einsprüche im Leistungsverzeichnis aktivieren

Die Option kann unter Einstellungen > Leistungsverzeichnisse > Details > Leistungsart bearbeiten angepasst werden.

  • Um teilweise Einsprüche zuzulassen muss der Haken "Preisminderung bei Einspruch möglich" aktiviert werden.

  • Diese Änderung ist auch nachträglich möglich.

Ticket-Übersicht

Einspruch-Tickets werden automatisch nach der Eröffnung in Aufträgen und Monaten aufgeteilt. Diese können über den Menüpunkt "Tickets" jederzeit eingesehen werden.

  • Innerhalb eines Tickets kann der Zeitraum für den Einspruch gilt, der Minderungsbetrag und der Wert der betroffenen Leistung eingesehen werden.


Bearbeitung eines Einspruchs

Auf der jeweiligen Ticket-Seite kann unten rechts eine Entscheidung bezüglich des Einspruches hinterlegt werden.

  • Diese kann direkt hinterlegt werden oder eine Antwort des Dienstleister abgewartet werden. Informationen zu Entscheidungen werden der Gegenseite übermittelt.

  • Wenn keine Entscheidung hinterlegt wird, wird der Einspruch nach einem Monat automatisch geschlossen und eine Gegenforderung kann erstellt werden.

Beide Seiten können zwischen zwei Entscheidungen wählen:

  • Einspruch zurückziehen

  • Auf Einspruch bestehen

Diese können mit einem Klick auf das jeweilige Feld ausgewählt werden.


Auswirkungen eines Einspruchs

Einsprüche können verschiedene Auswirkungen haben je nach Entscheidung des Eigentümers und des Dienstleisters.

Eigentümer zieht Einspruch zurück:

  • Keine Auswirkungen

DL akzeptiert den Einspruch:

Vor Rechnungsstellung:

  • Die betreffende Rechnung wird gekürzt

Nach der Rechnungsstellung:

  • Die schon ausgestellte Rechnung kann gekürzt werden, wenn der Dienstleister die Rechnung gutschreibt und neu ausstellt.

  • Ansonsten kann eine Gegenforderung gestellt werden.

Alle anderen Fälle:

  • Eigentümer wird zur Gegenforderung berechtigt.

Mehr Details zu Gegenforderungen finden in unserem Hilfsartikel: Wie erzeuge ich eine Gegenforderung?

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