Grundsätzliches zur Youtilly-Provision
Uns ist wichtig, dass Sie als Nutzer:in von Youtilly die Provisionsentstehung verstehen. Auf Youtilly zahlen Sie keine pauschale Gebühr für die Teilnahme an Ausschreibungen, sondern nur eine Provision, wenn Sie tatsächlich einen Auftrag gewonnen haben und hieraus Umsätze (Rechnungen) für Sie resultieren. Daher berechnen wir die Provision nicht früher als Ihre Leistungsabrechnung gegenüber dem Auftraggeber. Es gilt somit grundsätzlich, dass die Provision nur für Leistungen entsteht, die Sie in Rechnung gestellt haben - jedoch auch für jene Leistungen, welche im Nachgang durch den Auftraggeber hinterfragt werden:
Umgang bei Einsprüchen nach Ihrer Rechnungsstellung
Es kann vorkommen, dass nach der Erbringung Ihrer Leistungen Einsprüche seitens des Auftraggebers auftreten. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie sich diese Einsprüche auf die Provision auswirken. Wenn die Abrechnung nach ihrer initialen Rechnungsstellung aufgrund von Einsprüchen gekürzt wird, bleibt die Provision, die zum Zeitpunkt Ihrer Leistungsabrechnung entstanden ist, davon unberührt. Ausnahme: Wenn eine Rechnung vollständig gutgeschrieben wird, entfällt die Provisionsrechnung an Youtilly.
Kulanzregelung bei Einsprüchen vor Ihrer Rechnungsstellung
Wir bei Youtilly sind uns bewusst, dass während und nach der Leistungserbringung Herausforderungen auftreten können.
Um Sie und den Auftraggeber bestmöglich zu unterstützen und eine Einigung zu erleichtern, verzichten wir auf die Provisionszahlungen für Leistungen, die zum Zeitpunkt des Einspruchs noch nicht abgerechnet wurden.