Für die Nutzung von Youtilly und aller damit verbundenen Funktionalitäten wird im Regelfall eine Provision von den Dienstleistungsunternehmen erhoben. Diese Provision ist eine Servicegebühr, die Youtilly für die Bereitstellung der Plattform erhält.
Wie hoch ist die Provision auf Youtilly?
Für Aufträge, die über die Plattform ausgeschrieben und an Dienstleister vergeben werden, beträgt die Provision 3,5% der vom Auftragnehmer an den Auftraggeber erhobenen monatlichen Auftragsrechnung.
Für bestehende Aufträge, die auf Youtilly integriert werden gilt ein vergünstigter Provisionssatz von 1,5%.
Wann wird die erste Provisionsrechnung gestellt?
Youtilly stellt die Provisionsrechnung nachschüssig aus, nachdem der Dienstleister seine Rechnung an den Eigentümer gesendet hat. Die Provision wird laufend als prozentualer Anteil des Rechnungsbetrags berechnet.
An wen ist die Provision zu zahlen?
Diese Provision ist direkt an Youtilly zu entrichten, nicht an den Eigentümer. Der Eigentümer (Auftraggeber) steht in keinem rechtlichen oder vertraglichen Verhältnis zu dieser Provisionsrechnung.
Wann entsteht der Provisionsanspruch?
Der Provisionsanspruch entsteht nicht erst mit der Rechnungsstellung, sondern bereits durch die Nutzung der Plattform und der damit verbundenen Funktionen. Sobald ein Dienstleister einen Auftrag über Youtilly erhält*, entsteht eine Provisionsforderung als vertraglich vereinbarte Servicegebühr. Unabhängig davon, wann der Dienstleister seine Rechnung über Youtilly an den Auftraggeber stellt oder wann diese beglichen wird.
Die nachträgliche Rechnungsstellung der Youtilly-Provision dient lediglich der Abrechnung einer bereits entstandenen Forderung.
* Sofern keine abweichenden Regelungen in Absprache mit dem Auftraggeber vereinbart worden sind.