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Was ist der Unterschied zwischen Plausibilitätswarnungen und Plausibilitätsfehlern?

Lieber zuschauen statt lesen? In diesem kurzen Video haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:

In unserem System unterscheiden wir zwischen Plausibilitätswarnungen und Plausibilitätsfehlern, um Eigentümer und Dienstleister über Unregelmäßigkeiten und mögliche Fehler bei der Leistungserfassung und Abrechnung zu informieren. Diese Unterscheidung hilft, die Qualität und Richtigkeit der Abrechnungen sicherzustellen und mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen.

Plausibilitätswarnungen

Plausibilitätswarnungen sind Hinweise des Systems, dass potenzielle Unregelmäßigkeiten erkannt wurden. Diese können durch Eigentümer und Dienstleister beim Bestätigen einer Leistung oder bei der Rechnungsstellung geprüft und, wenn notwendig, kommentiert werden.

  • Kennzeichnung: Im Logbuch sind Plausibilitätshinweise gelb markiert.

  • Handhabung: Plausibilitätswarnungen ermöglichen weiterhin die Bestätigung und Abrechnung der Leistungen. Allerdings muss bei der Bestätigung der Leistung eine schriftliche Begründung für die Abweichung oder Unregelmäßigkeit hinzugefügt werden.

  • Beispiel: Ein Hinweis könnte auftreten, wenn das System eine zeitliche Abweichung oder eine ungewöhnliche Leistungsfrequenz erkennt.

Plausibilitätsfehler

Plausibilitätsfehler hingegen sind Fehler, die das System automatisch identifiziert und die eine Abrechnung verhindern, da sie auf offensichtliche Fehler hinweisen.

  • Kennzeichnung: Plausibilitätsfehler sind im Logbuch rot markiert.

  • Handhabung: Leistungen mit Plausibilitätsfehlern können nicht abgerechnet werden und erfordern eine Korrektur. Sie können jedoch mit einem Klick aus dem Logbuch gelöscht werden, wenn sie für die Abrechnung irrelevant sind.

  • Beispiel: Aktuell wird ein Plausibilitätsfehler ausgelöst, wenn eine Leistung als doppelt bestätigt wird, also z. B. innerhalb einer Stunde zweimal dieselbe Leistung eingetragen wird.

Für weitere Details und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung besuchen Sie bitte unseren Hilfeartikel:

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