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Ein Auftrag befindet sich in der zweiten Mahnstufe (Frist verstrichen) – was sind die nächsten Schritte?

Wenn ein Auftrag in die zweite Mahnstufe gelangt, bedeutet dies, dass der Dienstleister die Frist zur Erfüllung des Auftrags hat verstreichen lassen. Als Eigentümer haben Sie in dieser Situation mehrere Handlungsmöglichkeiten:

  1. Ordentliche und/oder außerordentliche Kündigung des Auftrags
    Sie können den Auftrag entweder ordentlich oder außerordentlich kündigen. Bei der Kündigung haben Sie die Möglichkeit, einen spezifischen Kündigungsgrund anzugeben, der für den Dienstleister nachvollziehbar ist. Dies schafft Klarheit und Transparenz über die Gründe Ihrer Entscheidung. Beachten Sie, dass diese Kündigung nicht automatisch erfolgt; Sie müssen den Kündigungsprozess aktiv anstoßen.

  2. Überführung des Auftrags in eine neue Ausschreibung
    Nach einer Kündigung besteht die Möglichkeit, den betreffenden Auftrag in eine neue Ausschreibung zu überführen. Dadurch können Sie umgehend einen neuen Dienstleister für die Erfüllung der Aufgaben suchen und sicherstellen, dass die Arbeiten zeitnah durchgeführt werden.

  3. Verbleib des Auftrags beim aktuellen Dienstleister
    Sollten Sie sich gegen eine Kündigung entscheiden, kann der aktuelle Dienstleister den Auftrag behalten und die erforderlichen Leistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erbringen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Verzögerung nachvollziehbare Gründe hat und sichergestellt ist, dass der Dienstleister die Leistungen nachholt.

  4. Empfehlung zum persönlichen Austausch
    Grundsätzlich empfehlen wir, unabhängig von der gewählten Vorgehensweise, den persönlichen Kontakt zum Dienstleister zu suchen. Oftmals können im Gespräch die Gründe für die Verzögerung erörtert und gegebenenfalls Hindernisse beseitigt werden. Ein konstruktiver Austausch kann Missverständnisse klären und eine Fortführung des Auftrags unter verbesserten Bedingungen ermöglichen.

Die Wahl der Vorgehensweise hängt letztlich von den individuellen Umständen ab. Ein offener Dialog mit dem Dienstleister kann jedoch dazu beitragen, eine nachhaltige und zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden

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