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Welche Zertifizierungen, Nachweise und Dokumente gibt es?

Auf Youtilly haben Sie die Möglichkeit eine Vielzahl an Dokumenten, Zertifizierungen und Nachweisen in Ihrem Dienstleisterprofil zu hinterlegen. Diese werden Eigentümer bei Bewerbungen angezeigt.

Die Möglichkeit Ihre Dokumente zu hinterlegen finden Sie unter Einstellungen > Dienstleisterprofil > Dokumente.

Dort können Dokumente direkt hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie: Mehrseitige Dokumente müssen in einem einzigen Upload erfolge, ein Nachreichen weitere Seiten ist nicht möglich. Diese werden ansonsten überschrieben.

Momentan können Sie folgende Dokumente hinterlegen:

  • Nachweis USt 1 TG gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG

Dieser Nachweis betrifft die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG. Das bedeutet: Nicht der Dienstleister, sondern der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer.


In diesem Fall darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Das Dokument wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und dient als offizieller Nachweis.

  • Bestätigung über die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns

Mit diesem Dokument bestätigen Sie oder Ihr/e Steuerberater:innen,
dass alle gesetzlichen Pflichten gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingehalten werden.
Dadurch wird sichergestellt, dass alle Beschäftigten mindestens den geltenden Mindestlohn erhalten.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse

Diese Bescheinigung wird von der Krankenkasse ausgestellt und weist nach,
dass der Betrieb ordnungsgemäß als Arbeitgeber geführt wird und keine Beitragsrückstände bestehen.
Sie sollte von der Krankenkasse stammen, bei der die meisten Mitarbeitenden versichert sind.

  • Gewerbeanmeldung

Mit der Gewerbeanmeldung weisen Sie nach,
dass ihr Unternehmen ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angemeldet ist.

Das Dokument enthält in der Regel den Namen des Betriebs, den Inhaber bzw. die Inhaberin und den offiziellen Beginn der gewerblichen Tätigkeit.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen

Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass der Betrieb als Arbeitgeber bei den Sozialkassen geführt wird und keine Beiträge ausstehen.


Das Dokument zeigt, dass der Dienstleister seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachkommt.

  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen können.


Mit diesem Nachweis bestätigen Sie den Abschluss einer gültigen Versicherung,die eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro umfassen sollte.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaften

Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, dass gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft keine Beitragsrückstände bestehen.


Sie dient als Beleg dafür, dass der Betrieb seine Unfallversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet.

  • Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG

Diese Bescheinigung belegt, dass der Dienstleister von der Bauabzugsteuer befreit ist.
Sie wird vom Finanzamt ausgestellt und ist insbesondere für Bau- und Handwerksunternehmen erforderlich, die Bauleistungen im Sinne des § 48 EStG erbringen.

  • Sachkundenachweis nach DIN EN 1176

Der Sachkundenachweis nach DIN EN 1176 bestätigt, dass die prüfende Person über die erforderliche Fachkenntnis für die Inspektion und Wartung von Spielplätzen und Spielgeräten verfügt.

Das Zertifikat wird in der Regel von einer anerkannten Schulungseinrichtung oder Fachorganisation ausgestellt.

Hinweis: Dokumente, die Sie beantragt haben oder rechtlich nicht für Sie relevant sind, können sie über die drei Punkte als "beantragt" oder "nicht anwendbar" markiert werden.


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